Petition 47373

Arbeitslosengeld II – Kosten für den Haushaltsstrom vom 26.11.2013

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das im SGB II und im SGB XII bei den Kosten der Unterkunft auch die Kosten für den Haushaltsstrom aufgenommen werden.

Begründung
Die Stromarmut nimmt immer mehr zu. Viele Bezieher von Grundsicherungsleistungen können sich den Strom nichtmehr leisten. Da nützen auch keine Prepaidzähler o.ä., denn woher soll das Geld kommen.Im Gegenzug werden immer mehr Energieintensive Unternehmen priviligiert und so die kosten auf die Privaten Haushalte abgewält.

Der Deutsche Bundestag möge daher beschliessen, das umgehend Strom in voller Höhe als Kosten der Unterkunft durch die Träger der Grundsicherung zu berücksichtigen ist.

Jede Stromsperre ist Unrecht,. Wir müssen dagegen etwas unternehmen. Und als einziges Mittel sehe ich hier die überfällige Änderung der SGBII und SGBXII Regelungen.

Bitte handeln Sie einmal zum Wohle des Volkes und ändern Sie die Gesetze umgehend.

Petition lesen & mitzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_11/_26/Petition_47373.nc.html