Hartz IV Empfängern fehlen 21 Prozent für Stromkosten

Trotz Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes ab 2014 auf 391 € (um 9 €) reicht der Anteil für Strom nicht aus. Hartz IV Empfänger müssen etwa ein Fünftel mehr für Strom bezahlen, als im Regelsatz vorgesehen. Einsparungen, die an anderer Stelle, z.B. Kleidung oder Lebensmitteln, wieder fehlen.

Die Kosten für Energie sind in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Im Schnitt liegt die Preissteigerung bei Strom seit 2005 im Bundesdurchschnitt bei 44 Prozent, im gleichen Zeitraum sind Kosten für Gas um 31 Prozent und für Fernwärme um 45 Prozent gestiegen. Für 2014 sind die Preissteigerungen vor allem auf die EEG-Umlage zurückzuführen. Die Umlage zur Umstellung auf erneuerbare Energien steigt für Verbraucher pro kWh von 5,30 auf 6,24 Cent.

Leistungsempfänger müssen 21 Prozent bei Strom draufzahlen

regelsatzVorgesehen sind bei einem Regelsatz von 391 € für Strom und Instandhaltung der Wohnung monatlich 32,69 €. Wie das Vergleichsportal “Verivox” ermittelt hat, wird im kommenden Jahr ein Single-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 1500 kWh etwa 473 € für die Stromrechnung aufbringen müssen. Monatlich ergibt das eine Belastung von 39,42 €, im Vergleich dazu sind in der Regelleistung 32,69 € vorgesehen, eine Unterdeckung von 6,73 € bzw. von knapp 21 Prozent…

Weiterlesen & Quelle: http://www.hartziv.org